Schulelternbeirat

 Der Schulelternbeirat...


… hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40 Abs. 1 SchulG).

… vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr (§ 40 Abs. 2 SchulG).


Namen und Kontaktdaten der Mitglieder des im Oktober 2011 für zwei Jahre gewählten Schulelternbeirats finden Sie unter "Mitglieder".


Wir vom Schulelternbeirat verstehen uns als Vermittler zwischen allen Eltern und Lehrern sowie der Schulleitung. Eigene Ideen werden eingebracht und Initiativen zur Gestaltung des Schullebens ergriffen.


Wenn Sie mehr über unsere Arbeit erfahren möchten, können Sie sich hier näher informieren. 
Wussten Sie eigentlich, dass anlässlich des mündlichen Abiturs für alle übrigen Schüler schulfrei ist? Dieses und vieles mehr erfahren Sie in unserem Eltern-ABC.

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