Der bilinguale Zug am Mons-Tabor-Gymnasium 
Seit 1996/97 bietet das Mons-Tabor-Gymnasium bilingualen Unterricht in jeweils einer Klasse pro Jahrgang an. Dies bedeutet, dass ab der 7. Klasse die Fächer Erdkunde und/oder Geschichte in englischer Sprache unterrichtet werden. Übergeordnetes Ziel dieses besonderen Bildungsangebotes ist eine erweiterte Kommunikationsfähigkeit und Kompetenz in der englischen Sprache.
In den Klassen 5 und 6 erhalten derzeit zwei Klassen - neben dem regulären Englischunterricht - einen gesonderten Zusatzunterricht im Fach Englisch, der auf das fremdsprachige Sachfachlernen vorbereitet.
1. Zusätzlicher Unterricht in der Orientierungsstufe
1.1. Zielsetzung und Organisation
Die Schülerinnen und Schüler, die den bilingualen Zug wählen, erhalten in der 5. und 6. Klasse neben dem regulären Englischunterricht zwei zusätzliche Wochenstunden in der Regel durch eine 2. Lehrkraft. Dieser zusätzliche Unterricht, der sich in Methode und Inhalt von dem des normalen Englischunterrichts unterscheidet, dient der Heranführung an die erhöhten sprachlichen und inhaltlichen Anforderungen im fremdsprachlichen Unterricht in Erdkunde und/oder Geschichte, der mit der Klasse 7 einsetzt.
1.2. Aufnahme und Beurteilung
Bei der Anmeldung beantragen die Eltern für ihr Kind - ggf. nach Beratung durch die Schule - gesondert die Aufnahme in den bilingualen Zug der Klassenstufe 5. Über diesen Antrag wird dann im Mons-Tabor-Gymnasium aufgrund des Leistungsbildes zum Zeitpunkt der Anmeldung entschieden.
- Ein Ausscheiden aus diesem Zug ist grundsätzlich erst am Ende der Klasse 6 möglich.
- Es erfolgt keine Benotung der Leistungen im Zusatzunterricht; die Teilnahme wird mit einer verbalen Beurteilung auf dem Zeugnis vermerkt.
- Aus der Teilnahme am Zusatzunterricht in den Klassen 5 und 6 kann kein Anspruch auf Aufnahme in den bilingualen Zug ab Klassenstufe 7 abgeleitet werden.
Hierüber wird - auf erneuten Antrag der Eltern - am Ende der 6. Klasse von der Schule entschieden.
2. Sachfachunterricht in der Sekundarstufe I
Die eigentliche bilinguale Schwerpunktsetzung beginnt ab der Klassenstufe 7 durch den in Englisch erteilten Unterricht in Geschichte und/oder Erdkunde, der Sachfachunterricht genannt wird. Dieser orientiert sich ganz an den Inhalten und Prinzipien des jeweiligen Faches, integriert aber zusätzlich Bezüge zu englischsprachigen Ländern.
2.1. Organisation
In den Klassenstufen 7 - 10 kann jeweils nur eine bilinguale Klasse eingerichtet werden.
- In dieser Klasse wird der Erdkunde- und/oder Geschichtsunterricht in allen Stufen der Sekundarstufe I in Englisch erteilt. Um auch die Inhalte des deutschen Sachfach-Lehrplans abzudecken, wird in jedem englisch unterrichteten Sachfach zusätzlich eine Wochenstunde in deutscher Sprache unterrichtet.
- Ob ab der Jahrgangsstufe 7 beide genannten Fächer bilingual unterrichtet werden können, hängt von der Zuweisung von Lehrern mit geeigneter Ausbildung ab.
- Der normale Englischunterricht wird im bilingualen Zug entsprechend der Stundentafel erteilt.
2.2. Aufnahme und Bewertung
Über den Antrag auf Aufnahme in die bilinguale Klasse der Sekundarstufe I wird aufgrund des Leistungsbildes am Ende der 6. Klasse unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen in Englisch - einschließlich des Zusatzunterrichts -, Deutsch und Erdkunde entschieden.
- Einem Ausscheiden aus dem bilingualen Zug kann vor dem Ende der 10. Klasse nur in begründeten Ausnahmefällen zum Schuljahresende zugestimmt werden.
- Bei der Bewertung der Schülerleistungen in den bilingualen Sachfächern werden nur die fachlichen Leistungen (somit in Erdkunde und/oder Geschichte) beurteilt. Dabei wird die Fachsprache allerdings ebenso berücksichtigt, wie dies auch im deutschsprachigen Unterricht der Fall wäre.
- Das Zeugnis enthält einen Vermerk, welche Fächer bilingual unterrichtet wurden.
3. Unterricht in der Sekundarstufe II (MSS)
In der Sekundarstufe II kann die bilinguale Ausbildung durch einen dreistündigen englischsprachigen Grundkurs Gemeinschaftskunde fortgeführt werden, der aus den drei Teilfächern Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde besteht. Dieser "bili-Grundkurs" ersetzt den notwendigen Grundkurs Geschichte bzw. Sozialkunde/Erdkunde.
Daneben muss Englisch als Grund- oder Leistungsfach weitergeführt werden.
- Für die Bewertung gelten die gleichen Grundsätze wie in der Sekundarstufe I.
- Es kann eine mündliche Prüfung im englischsprachigen bili-Grundkurs abgelegt werden, die - je nach gewählter Abiturfächerkombination - eine (4. oder 5.) Abiturprüfung ist oder eine Zusatzprüfung, die nicht in die Abiturnote einfließt, aber in einem Zertifikat bescheinigt wird.
- Die Teilnahme am bilingualen Unterricht und ggf. an der mündlichen Prüfung wird in einem gesonderten Zertifikat qualifiziert (mit Auflistung der erreichten Noten) bescheinigt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Monika Joras.
letzte Aktualisierung: 26.11.11